Vertragserklärung der Teilnehmer zum Ausschluss der Haftung

Kinder & Erwachsene

§1 Haftung

Der Anbieter haftet für Verletzungen an Leben, Körper und Gesundheit, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 

§2 Beschränkung der Haftung 

Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen geschieht auf eigene Gefahr und Verantwortung, sowie auf freiwilliger Basis. Veranstaltungen dieser Art finden in der freien Natur statt, in welcher jeder Aufenthalt mit gewissen Risiken verbunden ist. Wir bewegen uns auf unbefestigten Wald- und Feldwegen, gegebenenfalls auch querfeldein. Für Witterungen und andere natürliche Ereignisse, mit denen die Teilnehmer rechnen müssen, übernehmen wir keine Haftung. Für psychische und physische Leiden, die bereits vor Teilnahme des Kunden an einer Veranstaltung vorhanden waren, wird keine Haftung übernommen. Ebenso gilt dies für Verschmutzung von Kleidung, Haaren, mitgeführten Gegenständen, usw. 

§3 Bekleidung 

Die Teilnahme erfolgt nur mit festem Schuhwerk. (Keine offenen Schuhe, Sandalen, FlipFlops, HighHeels, Ballerinas o.ä.). Wir empfehlen Outdoor- oder Wanderschuhe, lange Hosen, sowie Sonnen-, bzw. Regenschutz. Regenschirme dürfen aufgrund der Verletzungsgefahr nicht auf den Wanderungen mitgeführt werden. 

§4 Besonderheiten 

Für die Teilnahme an unseren Programmen empfehlen wir ggf. die Nutzung von Sonnencreme mit einem angemessenen Lichtschutzfaktor sowie einem Insektenschutzspray. Nach der Veranstaltung sollte der Körper, insbesondere bei Kindern, nach Insekten, vor allem Zecken, abgesucht werden. Zecken dürfen leider nicht von den Veranstaltern entfernt werden, hierzu muss ein Arzt aufgesucht werden. 

Bei Minderjährigen werden im Vorfeld die Erziehungsberechtigten dazu angehalten sich um ausreichend Getränke, einen kleinen Snack, Sonnen- und Insektenschutz, sowie angemessene Bekleidung zu kümmern. Bei Verletzungen oder Unfällen während der Veranstaltung werden die Erziehungsberechtigten umgehend informiert und müssen dafür Sorge tragen, dass das Kind zeitnah abgeholt wird. Viele unserer Wege sind leider nicht Kinderwagen- und Rollstuhlgerecht. Für diese Anforderungen können wir Euch gerne alternative tiergestützte Einheiten bzw. Mensch-Tier Begegnungen anbieten. 

§5 Umgang mit Tieren 

Bei der Einweisung wird auf die Besonderheiten und das Verhalten der Alpakas hingewiesen, und der Umgang geschult. Während der Veranstaltung ist dem Tourenführer Folge zu leisten. Da es sich um Tiere handelt übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung bei Verletzungen oder Verunreinigungen durch die Tiere. 

§6 Fotografien 

Während der Touren werden Erinnerungsfotos gemacht. Wenn dies nicht erwünscht ist muss dies dem Tourenleiter vor dem Event mitgeteilt werden.

 

 

Name des teilnehmenden Kindes/ der teilnehmenden Kinder bzw. der erwachsenen Person:

 

Kontaktdaten der Eltern bei einem Notfall (Telefonnummer)

(entfällt bei Erwachsenen):

 

Unterschrift beider Elternteile/Sorgeberechtigten:

(entfällt bei Erwachsenen):

 

Ort und Datum: